Was muss bei einer Betriebsverlagerung beachtet werden?

27 Mai 2021
 Kategorien: Umzug & Lagerung, Blog


Das Unternehmen hat meistens einen Stammsitz. Zu diesem gehören beispielsweise eine Reihe von selbstständigen Tochterunternehmen und Filialen. Solange die wirtschaftlichen, steuerrechtlichen und gesellschaftlichen Kriterien stimmen, bleibt diese Firmenkonstellation erhalten.

Allerdings kann es passieren, dass sich eine Betriebsverlagerung aus verschiedenen Gründen für das Unternehmen lohnt. Zum einen werden auf diesem Weg die bestehenden Arbeitsplätze erhalten. Auf der anderen Seite sichert die Firma ihre Wettbewerbsfähigkeit. Dieser Aspekt ist in den Zeiten der Globalisierung besonders wichtig.

Für die Verlagerung werden verschiedene Kosten-Nutzen-Modelle entwickelt, die von zeitnahen und mittelfristigen Prognosen ausgehen. Neben der Verwaltung und Buchhaltung müssen auch Maschinen und Logistikzentren verlegt werden. Das lohnt sich nur, wenn die Firma im Rahmen dieser Maßnahmen am neuen Standort kostengünstiger produzieren und verkaufen kann. Teilweise werden dort niedrige Gehälter und Löhne gezahlt. Dazu kommen eingeschränkte Umweltauflagen und Mitarbeiterrechte.

Zu den steuerlichen Aspekten gehören beispielsweise die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer. Diese können unterschiedliche Spielräume bieten. Bei der Einkommensteuer kann das Unternehmen auf größere Abschreibungsmodelle bauen. Dafür sind die Gewerbesteuersätze schon innerhalb des Binnenlandes von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch.
In einigen Ländern mit einem hohen Absatzvolumen muss der Unternehmer nach der Betriebsverlagerung keine hohen Einfuhrzölle mehr zahlen. Die fälligen Steuern sind dafür relativ gering.

Eine Herausforderung besteht in der Verlagerung der Maschinen und Büroeinrichtungen. Für diese Aufgabenstellungen stehen Spezialfirmen bereit, die über ein umfangreiches Equipment an Tiefladern, Umzugs-Lkws und anderen Transportmitteln verfügen. Sie erledigen auch die Formalitäten, die bei der Überschreitung von Landesgrenzen zu erfüllen sind.
Die Spezialisten bieten neben sämtlichen Elektro-Dienstleistungen auch die Umstellung der EDV-Anlagen an. Nach der Demontage am ehemaligen Standort übernehmen sie den ordnungsgemäßen Aufbau am neuen. Sollte nicht das ganze Mobiliar in der neuen Anlage benötigt werden, kann der Anbieter die komplette Verwertung oder Entsorgung übernehmen.
Unter den Begriff der Betriebsverlagerung fallen auch die Betriebsumzüge. Werden sie über die Landesgrenzen hinweg organisiert, spricht der Experte von einem Exportumzug. Dieser umfasst alle Mitarbeiter, die auch am neuen Standort ihre Leistungen unter Beweis stellen sollen. Dazu kommen das gesamte Mobiliar sowie die technischen Anlagen. Aufgrund der strengen Zollvorschriften erstellt der beauftragte Logistikexperte ein ausführliches Verzeichnis, in dem pro Container alle Anlagen und Gegenstände exakt aufgeführt werden.

Im Zielland übernimmt ein Partnerunternehmen des internationalen Spediteurs die weitere Abwicklung. Die Ansprechpartner bereiten die Überführung vom Hafen über den Zoll bis zum aktuellen Standort vor. Hier stehen bereits Wohnungen für die ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihre Familien bereit.

Sobald das Unternehmen die Betriebsverlagerung abgeschlossen hat, erfolgt die Abmeldung beim derzeitigen Finanzamt sowie der Stadtverwaltung. Außerdem müssen Versicherungen und Bankverbindungen umgestellt werden. Das Gleiche gilt für die betrieblichen Fahrzeuge. Werden sie von einem Autohaus geleast, benötigt das Unternehmen neue Verträge. Gegebenenfalls werden die alten Leasingverträge im Inland gekündigt.

Weitere Informationen finden Sie bei  MK Spedition Inh. Monika Komarek.


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